Kanthölzer
Als Schnittholz nach DIN 68252 weisen Kanthölzer ein Mindestmaß von 6 cm auf, als Bauschnittholz (DIN 4074) 4 cm, und entsprechen jeweils maximal einem Dicken-Breitenverhältnis von 1:3. Sie unterscheiden sich dadurch von den langgezogeneren Querschnitten (Brettern oder Bohle), und kleineren (Latten).
Beispiele für Einsatzformen von Kanthölzern als Bauschnittholz:
- Fachwerk, z. B. bei Häusern oder Brücken
- Dachsparren
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Konstruktionsvollholz (KVH)
Egal ob Wand, Dach, Decke oder Boden – Konstruktionsvollholz hat das klassische technisch getrocknete Bauholz nahezu abgelöst. Der Vorteil liegt bei der optimalen Ausnutzung der Rohware, der gleichbleibenden Qualität sowie der standardisierten Produktion, damit einhergehend eben auch schnelle Verfügbarkeiten.
Konstruktionsvollholz wird aus heimischen Nadelhölzern wie Fichte oder Kiefer produziert. Aber auch resistentere Holzarten wie Lärche oder Douglasie kommen zum Einsatz. Nach dem Trocknen der Rohware wird das Holz nach Festigkeit (DIN EN 338) sortiert und Fehlstellen werden ausgekappt. Die Enden der Holzbalken werden mit einer Keilzinkung versehen und im Anschluss kraftschlüssig verleimt. Keilgezinktes Holz wird in der Produktnorm DIN EN 15497 geregelt, und deren Einsatz in der Anwendungsnorm DIN 20000-7. Das ganze wird über ein CE Kennzeichen sichergestellt.
KVH® ist ein Warenzeichen der Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V. Dort werden gegenüber der DIN 4074 erhöhte Anforderungen definiert, die mit diesem Qualitätssiegel dokumentiert und belegt werden sollen. Konstruktionsholz ist also nicht gleich KVH®. Es wird zwischen KVH® für Verwendung im sichtbaren Bereich (SI) und KVH® im nicht sichtbaren Bereiche (NSI) unterschieden. Überwiegende Verwendung findet im Holzbau die NSI Ware Verwendung. Vollholz mit Keilzinkenverbindung darf gemäß DIN EN 1995-1-1 nur in den Nutzungsklassen 1 + 2 verbaut werden. Durch seine technische Trocknung kann bei einem Einsatz in Gebrauchsklassen 0 auf den chemischen Holzschutz verzichtet werden.