ACO Therm® Kellerfenster für Ihre Sicherheit

Mit Inkrafttreten zum 1.1.2017 gibt es auch in Berlin – und damit nun bundesweit – die Rauchmelderpflicht für Neubauten. Ein wichtiger Schritt zum Schutz gegen Brände für Mensch und Eigentum. Denn in 90 Prozent der Fälle kommen Bewohner nicht durch die Flammen zu Schaden. Giftige Rauchgase können bei Zimmerbränden, Fettbränden oder Kellerbränden zu Bewusstlosigkeit oder zum Tod führen. Aber was ist neben der Rauchmeldung ebenso wichtig? Eine schnelle und sichere Entrauchung der Rettungswege, um Personen die Rettung zu ermöglichen und der Feuerwehr im Brandfall bessere Sichtverhältnisse zu verschaffen.

Wird nicht für eine Entrauchung gesorgt, entstehen schnell hohe Temperaturen und möglicherweise sogar explosive Gasgemische. Darüber hinaus kann es bei einer fehlenden oder unzureichenden Entrauchung auch zu einer so genannten Rauchverschleppung kommen, so dass benachbarte Bereiche – wie Treppenräume – ebenso verrauchen. Hier schaffen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Abhilfe. Sie wirken im Zusammenspiel von Abzug oben und Zuluft unten. Durch den Einsatz des neuen ACO Therm® Kellerfensters und fachgerechte Montage können schnell geeignete Vorsorgemaßnahmen im Zuluftbereich getroffen werden.

ACO bietet das elektromotorisch betriebene Kellerfenster in vier Größen von 1.000 x 500 bis 1.000 x 1.000 mm an. In Kombination aus dem ACO Therm® Leibungsrahmen Standard (in beliebiger Tiefe), einem passenden, speziellen Drehflügel DIN-L oder DIN-R sowie einem elektrischen Antrieb entsteht unter Berücksichtigung der professionellen Montage durch geschulte Mitarbeiter eine sichere Lösung als Teil einer RWA-Anlage.

Geeignet für den Einbau sind die ACO Therm® 3.0 und Therm® 1.2 RWA-Drehflügel mit drei Bändern. Sie werden im Bedarfsfall durch den GEZE Antrieb RWA 105 NT weiter als 60 Grad geöffnet, so dass die lichte Öffnung des Leibungsrahmens ohne weitere Berechnung als Bemessungsgröße verwendet werden kann.

Wie bereits bei verschiedenen Bauvorhaben erfolgreich realisiert, werden nach erforderlicher, projektspezifischer Planung, dem fachgerechten Einbau und der Sachverständigenabnahme durch den Einbau der Entrauchungsfenster die bauordnungsrechtlichen Schutzziele erreicht.

Weitere Informationen unter www.aco-hochbau.de

Kellerfenster, Lichtschächte, Roste

Wenn Sie beim Neubau zunächst die Kosten für große Kellerfenster und Lichtschächte sparen wollen, lassen Sie z.B. Fensterstürze einlegen und die Fensteröffnungen provisorisch mit Mauerwerk verschließen. Zu einem späteren Zeitpunkt lassen sich Fenster und Lichtschacht leicht nachrüsten. Sprechen Sie unseren Fachberater an: Er berät Sie in allen Fragen rund um die Themen „Kellerfenster“, „Lichtschächte“ und „Roste“.